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   BGH, 30.07.2019 - 5 StR 288/19   

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https://dejure.org/2019,29544
BGH, 30.07.2019 - 5 StR 288/19 (https://dejure.org/2019,29544)
BGH, Entscheidung vom 30.07.2019 - 5 StR 288/19 (https://dejure.org/2019,29544)
BGH, Entscheidung vom 30. Juli 2019 - 5 StR 288/19 (https://dejure.org/2019,29544)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    273 Abs. 1a S. 2 StPO; § 243 Abs. 4 S. 2 StPO
    Protokollierung von Mitteilungen über Verständigungsgespräche außerhalb der Hauptverhandlung (Angabe der Aktenfundstelle; vollständige und inhaltlich richtige Mitteilung); Mitteilungspflicht

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 273 Abs 1a S 2 StPO

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Erfüllen der Protokollierungspflicht bei Verlesung eines Vermerkes über ein außerhalb der Hauptverhandlung geführtes Verständigungsgespräch in der Hauptverhandlung; Angabe der Aktenfundstelle; Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rewis.io

    Mitteilung über ein außerhalb der Hauptverhandlung geführtes Verständigungsgespräch: Anforderungen an die Erfüllung der Protokollierungspflicht

  • ra.de
  • bghst-wolterskluwer

    StPO § 273 Abs. 1a Satz 2
    Protokollierung eines Verständigungsvermerks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 273 Abs. 1a S. 2
    Wird in der Hauptverhandlung ein Vermerk über ein außerhalb der Hauptverhandlung geführtes Verständigungsgespräch verlesen, ist der Protokollierungspflicht des § 273 Abs. 1a Satz 2 StPO genügt, wenn der Vermerk durch die Angabe der Aktenfundstelle unverwechselbar bezeichnet ...

  • rechtsportal.de

    StPO § 273 Abs. 1a S. 2
    Erfüllen der Protokollierungspflicht bei Verlesung eines Vermerkes über ein außerhalb der Hauptverhandlung geführtes Verständigungsgespräch in der Hauptverhandlung; Angabe der Aktenfundstelle; Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • datenbank.nwb.de

    Mitteilung über ein außerhalb der Hauptverhandlung geführtes Verständigungsgespräch: Anforderungen an die Erfüllung der Protokollierungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Mitteilung über Erörterungen zur Verständigung, Erfüllung der Protokollierungspflicht

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Protokollierungspflicht bei Verlesung eines Vermerks über ein Verständigungsgespräch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 64, 168
  • NJW 2019, 3316
  • StV 2019, 819 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 08.10.2013 - 4 StR 272/13

    Anforderungen an die Darstellung und die Protokollierung von

    Auszug aus BGH, 30.07.2019 - 5 StR 288/19
    Entscheidend ist, dass sich nicht nur die Tatsache einer Mitteilung, sondern auch deren Inhalt dem Protokoll in Verbindung mit den Akten zuverlässig entnehmen lässt (vgl. zum Gleichlauf von Mitteilungs- und Protokollierungspflicht BGH, Urteil vom 10. Juli 2013 - 7 8 2 StR 195/12, BGHSt 58, 310, 313; Beschluss vom 8. Oktober 2013 - 4 StR 272/13).
  • BGH, 23.10.2018 - 2 StR 417/18

    Gang der Hauptverhandlung (Informationspflicht: Mittelung über Erörterungen,

    Auszug aus BGH, 30.07.2019 - 5 StR 288/19
    Die Revision legt selbst dar, dass die ausführliche Mitteilung in der Hauptverhandlung über den Inhalt des außerhalb der Hauptverhandlung geführten Verständigungsgesprächs durch Verlesung des Vermerks inhaltlich zutreffend war und den Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2018 - 2 StR 417/18, StV 2019, 377 mwN) entsprach.
  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BGH, 30.07.2019 - 5 StR 288/19
    Mit dem Wortlaut von § 273 Abs. 1a Satz 2 StPO ist dies ebenso vereinbar (vgl. Mosbacher, NStZ 2013, 722, 723 f.) wie mit dem Schutzkonzept der Verständigungsvorschriften (dazu näher BVerfGE 133, 168).
  • BGH, 05.06.2019 - 5 StR 670/18

    Erlangtes Etwas als Gegenstand der Einziehung von Taterträgen (tatsächliche

    Auszug aus BGH, 30.07.2019 - 5 StR 288/19
    Die Überprüfung des Urteils auf die Sachrüge gibt dem Senat Anlass, in Höhe von 18.135 Euro die gesamtschuldnerische Haftung des Angeklagten für die Einziehung des Wertes von Taterträgen neben dem gesondert verfolgten K. anzuordnen (vgl. Antragsschrift des Generalbundesanwalts und BGH, Urteil vom 5. Juni 2019 - 5 StR 670/18).
  • BGH, 23.09.2015 - 4 StR 54/15

    Hehlerei (Vorsatz bzgl. der Vortat: Anforderungen an die tatrichterliche

    Auszug aus BGH, 30.07.2019 - 5 StR 288/19
    Die Mitteilung des Vorsitzenden stellte keinen unzureichenden bloßen Verweis auf den über das Gespräch aufgenommenen Vermerk dar (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 23. September 2015 - 4 StR 54/15), vielmehr wurde dieser vollständig in der Hauptverhandlung zur Kenntnis gebracht.
  • BGH, 05.07.2018 - 5 StR 180/18

    Mitteilungs- und Informationspflichten bei verständigungsbezogenen Gesprächen

    Auszug aus BGH, 30.07.2019 - 5 StR 288/19
    Hierfür bietet sich an, über ein außerhalb der Hauptverhandlung geführtes Verständigungsgespräch alsbald einen entsprechenden Vermerk zu fertigen (vgl. §§ 202a, 212 StPO), diesen - wie vorliegend geschehen - in der Hauptverhandlung zu verlesen und anschließend als Anlage zu Protokoll zu nehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juli 2018 - 5 StR 180/18, NStZ-RR 2018, 355 m. Anm. Müller-Metz).
  • BGH, 10.07.2013 - 2 StR 195/12

    Anforderungen an die Dokumentation von Verständigungsgesprächen im Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 30.07.2019 - 5 StR 288/19
    Entscheidend ist, dass sich nicht nur die Tatsache einer Mitteilung, sondern auch deren Inhalt dem Protokoll in Verbindung mit den Akten zuverlässig entnehmen lässt (vgl. zum Gleichlauf von Mitteilungs- und Protokollierungspflicht BGH, Urteil vom 10. Juli 2013 - 7 8 2 StR 195/12, BGHSt 58, 310, 313; Beschluss vom 8. Oktober 2013 - 4 StR 272/13).
  • BGH, 23.10.2013 - 5 StR 411/13

    Mitteilungspflicht bei erfolglosen Verständigungsversuchen (Anforderungen an den

    Auszug aus BGH, 30.07.2019 - 5 StR 288/19
    Mit dem Wortlaut von § 273 Abs. 1a Satz 2 StPO ist dies ebenso vereinbar (vgl. Mosbacher, NStZ 2013, 722, 723 f.) wie mit dem Schutzkonzept der Verständigungsvorschriften (dazu näher BVerfGE 133, 168).
  • BGH, 10.07.2018 - 3 StR 204/18

    Heimtücke (Arglosigkeit; maßgeblicher Zeitpunkt; erste mit Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 30.07.2019 - 5 StR 288/19
    Reicht bei der Beweiserhebung im Strengbeweisverfahren die Bezeichnung einer eindeutigen Aktenfundstelle aus, um nicht nur die Tatsache, sondern auch den Inhalt der Beweiserhebung ausreichend zu dokumentieren (vgl. nur BGH, Beschluss vom 10. Juli 2018 - 3 StR 204/18, StraFo 2019, 38 mwN zur deshalb möglichen Inbegriffsrüge beim Urkundenbeweis), muss Gleiches für die Erfüllung prozessualer Mitteilungspflichten gelten.
  • BGH, 17.01.2024 - 4 StR 403/23

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Der in der Revisionsbegründung mitgeteilte Vermerk der Berichterstatterin ist im Hauptverhandlungsprotokoll durch Nennung seiner Ausstellerin, seines Datums und seines Betreffs so unverwechselbar bezeichnet, dass eine eindeutige Identifizierung möglich ist (vgl. zu diesem Erfordernis BGH, Beschluss vom 30. Juli 2019 - 5 StR 288/19, BGHSt 64, 168 Rn. 8).

    Zwar empfiehlt es sich, einen derartigen Vermerk zu verlesen, um den Anforderungen des § 243 Abs. 4 StPO zu genügen (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 2019 - 5 StR 288/19, BGHSt 64, 168 Rn. 7; Beschluss vom 5. Juli 2018 - 5 StR 180/18 Rn. 9).

  • BGH, 10.03.2021 - 1 StR 499/20

    Betrug (erforderliche Bezifferung des Vermögensschadens); Steuerhinterziehung;

    Nur wenn eine auf eine Verständigung abzielende Erörterung erwiesen wäre, könnte daran eine Beanstandung anknüpfen, der Vorsitzende habe den Inhalt oder die Umstände dieser Verständigungsbemühungen unzureichend dokumentiert (vgl. zu Erörterungen außerhalb der Hauptverhandlung: BGH, Urteile vom 10. Juli 2013 - 2 StR 195/12 Rn. 8 ff., BGHSt 58, 310, 312 f. und vom 18. November 2020 - 2 StR 317/19 Rn. 39, 41, 43, 45; Beschlüsse vom 16. September 2020 - 2 StR 459/19 Rn. 3, 7 ff.; vom 15. Juli 2020 - 2 StR 526/19 Rn. 10; vom 30. Juli 2019 - 5 StR 288/19 Rn. 7, BGHSt 64, 168, 169; vom 12. Oktober 2016 - 2 StR 367/16 Rn. 11; vom 18. Juli 2016 - 1 StR 315/15 Rn. 8, 15 und vom 5. August 2015 - 5 StR 255/15 Rn. 11, BGHR StPO § 243 Abs. 4 Mitteilungspflicht 5).
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